XXL Logistic GmbH
ist ein flexibler Hafendienstleistungsbetrieb
in direkter Nähe des Hafens Hamburg,
Ortsteil Wilhelmsburg.
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Allgemeine deutsche Spediteurbedingungen (ADSp)
German Freight Forwarders' Standard Terms and Conditions (ADSp)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäfte von XXL Logistic GmbH hiernach XXL genannt - mit Ausnahme von Warenumschlagsgeschäften, für die die Allgemeinen deutschen Speditionsbedingungen (ADSp) und Mietverträge, für die besondere Mietbedingungen, gelten.
2. Angebote, Prospekte, Zeichnungen, Urheberrechte und Eigentum
Gewichte und Maßangaben in Angeboten und Prospekten können ungenau sein, Abbildungen dienen nur zur Erläuterung des Textes und können vom Produkt abweichen. XXL behält sich an allen Plänen, Zeichnungen, Entwürfen., Angeboten etc das Urheberrecht und bis zum Abschluss eines Vertrages und der vollständigen Zahlung der Rechnung auch das Eigentum vor.
3. Verträge über neue und gebrauchte Artikel
An schriftliche Bestellungen bleibt der Kunde 14 Tage nach Eingang der Bestellung bei XXL gebunden. Für die Form der Annahme durch XXL genügt mündliche oder fernmündliche Erklärung. Mitarbeiter im Außendienst sind zur Abgabe von bindenden Erklärungen/Angeboten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bevollmächtigung für den Einzelfall bevollmächtigt. Bei Kaufangeboten bleibt der Zwischenverkauf stets vorbehalten.
4. Lieferung, Lieferzeit, Verzug und Unmöglichkeit.
XXL ist zu Teillieferungen berechtigt. Die Lieferfrist verlängert sich in Fällen von höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, insbesondere Streik, Aussperrung, sowie bei Eintritt von unvorhergesehenen Ereignissen, die ausserhalb des Willens und der Einflussnahme von XXL liegen, nicht durch einen Organisationsmangel verschuldet sind und die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages nicht nur unerheblich beeinflusst haben. Dies gilt gleichermaßen, wenn solche Umstände bei Unterlieferanten von XXL eintreten. Bei Verschiebung des Versands auf Wunsch des Kunden werden die Lagerkosten mindestens mit 0,6 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat ab Terminverschiebung berechnet. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzug oder Unmöglichkeit der Vertragserfüllung seitens XXL sind im Falle von eingetretener einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In allen übrigen Fällen sind Schadensersatzansprüche seitens des Kunden auf Euro 2.500 pro Auftrag beschränkt. Im nichtkaufmännischen Bereich gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ist für den Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit eine Vertragsstrafe vereinbart, so sind - unbeschadet des Rechts von XXL auf Herabsetzung der Vertragsstrafe nach § 343 BGB - darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche wegen Verzuges ausgeschlossen. Kommt XXL mit einer Teillieferung in Verzug, so gilt der vorgenannte Inhalt nur für die betreffende Teillieferung. Vom gesamten Vertrag kann der Kunde jedoch zurücktreten, wenn die Teillieferung für ihn nicht von Interesse ist.
5. Abnahme
Eine förmliche Abnahme findet nur statt, wenn eine solche ausdrücklich und schriftlich vereinbart oder gesetzlich / behördlich vorgeschrieben ist. Die Kosten der Abnahme trägt der Kunde. Verweigert der Kunde die Abnahme oder verzögert er sie aus Gründen, die er zu vertreten hat, so gilt die Abnahme 5 Tage nach Anzeige der Fertigstellung durch XXL als erfolgt.
6. Gefahrenübergang, Transport, Versicherung, Mängelrüge
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Beschädigung geht auf den Kunden auch über, wenn bei Lieferung "frei Haus" oder ähnlich der Transport den Bestimmungsort des Bestellers erreicht hat, oder wenn bei Lieferung "ab Lager" die Waren im Gewahrsam von XXL oder an dem vereinbarten Liefer- und/oder Übergabeort versandbereit oder übergabebereit lagern. Ware, die XXL im Fall der Lieferung "frei Haus" durch Frachtführer beim Besteller anliefern lässt, hat der Kunde sofort zu begutachten und etwaige Mängel in den Transportpapieren zu vermerken. Erteilt der Empfänger dem Frachtführer "reine Quittung", so ist die Geltendmachung von Mängeln und Schäden, die ihre Ursachen im Transport haben oder haben können, auf die Ersatzleistung beschränkt, die XXL vom Frachtführer erhält. XXL kann bei Selbstanlieferung eine besondere Vergütung und bei Lieferung durch Frachtführer die Mehrkosten für Wartezeiten geltend machen, wenn solche Wartezeiten bei rechtzeitiger Lieferung aus Gründen entstehen, die weder XXL noch der beauftragte Frachtführer zu vertreten haben. Der Kunde hat auf seine Kosten dafür zu sorgen dass XXL den Lieferplatz am Bestimmungsort erreichen kann.
7. Preise, Zahlung und Fälligkeit
Die Preise sind, wenn nicht anders genannt, Nettopreise und gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Zahlungen sind , wenn nicht anders vereinbart wird, ohne Abzug zu den vereinbarten Termin, andernfalls innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum spesenfrei an XXL zu leisten. Im Verzugsfall behält sich XXL das Recht vor, vom Tage der Fälligkeit an Verzugszinsen gem. § 288 BGB zu berechnen. XXL ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, Zahlungen von Drittparteien für Rechnung des Kunden auch dann anzunehmen, wenn der Kunde dieser Zahlung widerspricht.
8. Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung
Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen, gleichgültig aus welchen Gründen auch immer, zurückzuhalten. Die Aufrechnung des Kunden mit anderen als unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ist nicht zulässig. XXL behält sich ein Pfand bzw. Zurückbehaltungsrecht auf ausstehende Forderungen vor, soweit diese unbestritten sind und/oder wenn die Vermögenslage des Schuldners die Forderung von XXL gefährdet.
9. Eigentumsvorbehalt
Von XXL gelieferte Waren bleiben bis zur Erfüllung alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden im Eigentum der XXL (Vorbehaltsware). Wenn der Kunde Kaufmann ist, gilt diese Regelung auch für künftig entstehende oder bedingte Forderungen, bei laufender Rechnung gilt die Vorbehaltsware zur Sicherung der Saldoforderung von XXL. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und nur solange er nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß den nachstehenden Bestimmungen auf XXL übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt. Die Weiterveräußerung steht der Einbau der Vorbehaltsware in Grundstücke oder Baulichkeiten oder die Verwendung der Vorbehaltsware zur Erfüllung sonstiger Werk- oder Werklieferungsverträge durch den Kunden gleich. Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits im voraus an XXL abgetreten. XXL nimmt die Abtretung an. Sie dienen XXL im selben Umfang zur Sicherung ihrer Gesamtforderung wie Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen nicht von XXL gelieferten Waren veräußert, so tritt der Kunde XXL die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungsort der anderen Waren ab. XXL nimmt die Abtretung an. Bei der Veräußerung von Waren, bei denen XXL Miteigentumsanteil hat, tritt der Besteller XXL einem ihren Miteigentumsanteil entsprechenden Teil seiner Forderungen ab. XXL nimmt die Abtretung an. Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen, es sei denn, XXL widerruft die Einzugsermächtigung. Auf Verlangen von XXL ist der Kunde verpflichtet, seinen Abnehmer sofort von der Abtretung an XXL zu unterrichten und XXL die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Zur weiteren Abtretung der Forderung ist der Kunde in keinem Fall berechtigt. Dies gilt auch bei Factoring-Geschäften, außer XXL hat vorher zugestimmt.
10. Gewährleistung
Im Gewährleistungsfall ist XXL nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist berechtigt. Führt Nachlieferung oder Ersatzlieferung nicht zum Erfolg, so leben die gesetzlichen Rechte des Kunden auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages wieder auf. Weitere Ansprüche des Kunden wegen mangelhafter Lieferung sind nach Maßgabe von Ziffer 11. ausgeschlossen. Im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften haftet XXL einem Kaufmann gegenüber für Folgeschäden nur insoweit, als die Zusicherung den Zweck verfolgte, den Kunden gerade gegen die eingetretenen Mangelfolgeschäden abzusichern. Gebrauchte Waren werden verkauft wie sie stehen und liegen und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für offene und versteckte Mängel. XXL versichert, dass ihr derartige Mängel nicht bekannt oder gemeldet sind. Der Kunde erhält die Möglichkeit, die Sache vor dem Kauf zu besichtigen und sich über den tatsächlichen Zustand zu informieren. Weiterhin muss der Verkäufer die Besichtigung in jedem Fall unverzüglich an dem von XXL genannten Ort vornehmen. § 377 HGB findet auf das Vertragsverhältnis auch Anwendung, wenn der Kunde nicht Vollkaufmann ist.
11. Haftung und Verjährung
Schadenersatz hat XXL nur insoweit zu leisten, als dies in diesem AGB ausdrücklich anerkannt ist. Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche des Kunden aus Gewährleistung insbesondere für Mängel und Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind, ferner aus Verschulden bei Abschluss des Vertrages und aus unerlaubter Handlung sowie aus jedem sonstigen Haftungstatbestand. Der Haftungsausschluss nach Ziffer 11 gilt nicht, soweit XXL wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit ihrer Geschäftsführer, Mitarbeiter oder Beauftragten haftet. Der Haftungsausschluss nach Ziffer 11 gilt ferner nicht, soweit der Schadenersatzanspruch des Kunden auf der Verletzung einer vertragstypischen wesentlichen Hauptpflicht beruht; handelt es sich jedoch um die Verletzung nur einer wesentlichen Nebenpflicht oder um die Verletzung sonstiger Pflichten, so sind Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht von Geschäftsführern oder leitenden Angestellten, sondern von anderen Mitarbeitern verursacht wurde und diesen nur einfache Fahrlässigkeit zur Last fällt. XXL haftet - außer in Fällen des Vorsatzes - in keinem Fall für solche Schäden, die bei dem konkreten Geschäft typischerweise nicht erwartet werden konnten oder für die der Kunde versichert ist oder für die üblicherweise eine Versicherung vom Kunden abgeschlossen wird, auch wenn sie im konkreten Fall vom Kunden nicht abgeschlossen worden ist. Alle Ansprüche gegen XXL verjähren 6 Monate nach Ablieferung bzw. Abnahme der Leistung von XXL, soweit nicht aus gesetzlichen Gründen zwingend eine längere Verjährungsfrist gilt. Die Vorschriften des Protokollhaftungsgesetzes nach dessen Inkrafttreten bleiben unberührt.
12. Hinweispflichten des Kunden und Genehmigungen
Der Kunde hat behördliche Genehmigungen, welche Voraussetzung für die Aufstellung des von XXL zu liefernden Waren sind, auf seine Kosten rechtzeitig zu beschaffen. Der Kunde ist verpflichtet, XXL auf besondere gesetzliche und behördliche Vorschriften, Richtlinien und Erfordernisse hinzuweisen, sofern deren Nichtbeachtung den Einsatz oder die Aufstellung der Ware gefährdet. Verlangt der Kunde eine Anlage oder eine solche Ausstattung einer Ware, die den gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften für die Verwendung zu bestimmten Zwecken noch oder nicht mehr genügt, so kann der Kunde weder den Kaufpreis mindern, noch vom Vertrag zurücktreten, wenn die Behörde ihm den Einsatz der Ware für den vorgesehenen Zweck untersagt.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit
Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Kunden ist Hamburg. Gerichtsstand ist Hamburg. Dies gilt auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozess ohne Rücksicht auf deren jeweiligen Zahlungsort. XXL ist auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und XXL gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Waren (EKG) und den einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Waren (EAG). Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen, soweit sie gleichgelagerte Sachverhalte regeln, der allgemeinen Interpretation von Handelsklauseln jeglicher Art (z.B.: auch der INCOTERMS u.a.) vor. Ist ein Teil dieser AGB unwirksam oder nichtig, so gilt der Rest gleichwohl.