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Cargo People ...

XXL Logistic GmbH
ist ein flexibler Hafendienstleistungsbetrieb
in direkter Nähe des Hafens Hamburg,
Ortsteil Wilhelmsburg.

Unsere Regeln für die Be-/Entladung als zusätzliche AGB

Für die Be- und Entladung von LKW auf unserem Betriebsgelände gelten folgende Regeln:

Unsere Arbeitszeiten für die Be-/Entladung lauten wie folgt:

Montags bis Donnerstags:
07.00 bis 16.00 Uhr
Freitags:
07.00 bis 14.00 Uhr.
Meldeschluss für Abholung 60 Minuten vorher.

Eine persönliche Sicherheitsausrüstung ist bei uns für jeden Besucher / Fahrer zwingend vorgeschrieben. Als minimale Sicherheitsausrüstung gilt: Bekleidung mit Sicherheitsfarben und Reflexionsstreifen an der Oberkörperbekleidung und/oder auf dem Kopf , Sicherheitsschuhe –Eine Haftung der XXL Logistic GmbH für Unfälle und/oder sonstige Schäden ist auf grob fahrlässig oder vorsätzlich von ihr oder ihren Mitarbeiten verursachte Schäden beschränkt.

Das Betriebsgelände wird zeitweise videoüberwacht und das Sicherheitsinteresse der XXL Logistic GmbH hat Vorrang gegenüber dem Recht einzelner Personen am eigenen Bild.

LKW warten auf der zugewiesenen Parkfläche bis zum Aufruf durch den Gabelstaplerfahrer.

Wartezeiten im üblichen Rahmen sind in Kauf zu nehmen. Es gilt als vereinbart, dass eine Regelung über Standgeldfreiheit, die nicht von uns mit dem anliefernden Frachtführer getroffen wurde, keinerlei Gültigkeit für das Akzept der Ladung bzw. die Abladung der Ladung vom LKW durch XXL Logistic hat. XXL Logistic stellt im beschränkten Umfang LKW Parkplätze für die Wartezeit bis zur Entladung zur Verfügung. Auf dem gesamten Betriebsgelände haben Flurförderfahrzeuge Vorfahrt. Den Anweisungen der Gabelstaplerfahrer ist Folge zu leisten. Parken auf der Fahrstrasse ist nicht gestattet. Aufenthalt auf dem Betriebsgelände außerhalb der Be-/Entladung ist untersagt.

Gewaltbereitschaft und/oder Aggression werden bei uns weder im Büro noch auf dem Außengelände geduldet und führen zu einer Strafanzeige.

Der Fahrer des Gabelstaplers muss durch das Fahrpersonal bei der Be- bzw. Entladung eingewiesen werden. Eventuelles Einhängen von Schlaufen / Gurten am Stapler ist durch den/die LKW Fahrer vorzunehmen. Alle zum Umschlag angelieferten Kolli müssen eine korrekte Markierung mit den Gewichten und Maßen sowie eine genaue Bezeichnung von Anschlagspunkten / Lastschwerpunkten in üblicher Form ausweisen. Fehler bei der Einweisung bzw. resultierend aus Kommunikationsschwächen und/oder mangelnder Kommunikation führen nicht zu einer Haftung durch XXL Logistic GmbH.

Ladungshilfs- und Ladungssicherungsmittel sind durch den LKW zu gestellen. Auslieferungen von Gütern finden nur nach schriftlicher Freistellung bzw. Vorlage eines Abholscheines statt.

Bei Anlieferung an anderen Plätzen als am Rethedamm muss die Anlieferung immer vorher in schriftlicher Form angemeldet werden und deren Akzept wird ausdrücklich mit einer Registrierungsnummer bestätigt. Die Anlieferung muss bis 12.00 Uhr des Werktages vor dem Ladeschluss abgeschlossen sein. Den Transport von anderen Plätzen als Rethedamm zu den Containerterminals in Hamburg nehmen wir in unserer Wahl per Barge/Schute oder Tieflader vor. Etwaige entstehende Extrakosten am Containerterminal für eine Entladung ex Schute/Barge werden von uns nicht übernommen.

Bei Verladungen mit ausgewählten Carrier, die besondere Ladeschlußzeiten für Special Equipment aufgeben, können wir nicht gewährleisten, dass das gepackte Special Equipment immer rechtzeitig vor Ort am Terminal ist, da wir in der Erfüllung der Bedingungen der Ausnahmegenehmigungen von vorgeschriebenen Fahrtzeiten abhängig sind.

Abladungen aus Containern, deren Kolli im Container vom Fahrer nicht vorgezogen werden können und daher eine Abladung des Containers notwendig machen, werden mit einer Handling Gebühr per Container berechnet. Ein Hubwagen kann gestellt werden.

Umstauarbeiten auf LKW werden nur nach vorheriger Auftragserteilung vorgenommen, eine Haftung der XXL Logistic GmbH für Schäden jeglicher Art bei Umstauarbeiten auf LKW/Trailer wird ausgeschlossen. Sollten Kolli nicht sachgerecht auf den anliefernden LKW geladen sein und Sonderaktionen notwendig sein, um die Kolli überhaupt entladen zu können, ist ebenfalls eine Vereinbarung über den Haftungsausschluss durch den anliefernden Fahrer vor Abladung zu zeichnen.

Diese Regeln gelten als verbindlich und die Bereitstellung von LKW und/oder anderen Transportmitteln für die Be- und/oder Entladung gilt als Akzept der vorgenannten Konditionen.

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